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Pädagogen: Wenn Geld fürs Handy da ist, muss die Lektüre finanzierbar sein


Donaueschingen (gm). Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof vom letzten Dienstag müssen die Schulträger in Zukunft die Kosten für alle Lernmaterialien übernehmen, die mehr als eine Mark kosten. In Donaueschingen reagierte man auf den Richterspruch verhalten.

Stilmittel grün angestrichen, amüsantes mit einem Ausrufezeichen versehen, wichtige Stellen für das Verständnis rot unterschlängelt und die Ansichten des Herrn X durchweg mit schlichtem Bleistiftgrau markiert. So oder so ähnlich verfuhren Generationen von Schülern mit ihrem Fontane, Lessing oder Shakespeare. Betonung wohlgemerkt auf "Ihrem".

Denn nach dem Richterspruchs vom vergangenen Dienstag ist die Tür offen, um aus dem "Ihrem", ein "ihrer aller Lernmaterialien" werden zu lassen. So ist in Zukunft der Schulträger, das heißt die Kommunen, dazu verpflichtet, für alle Lernmaterialien aufzukommen, die den symbolischen Wert von einer Mark übersteigen. Eine Umsetzung wird die Städte teuer kommen. 60 Millionen Mark hat der Städtetag errechnet.

Karl-Heinz Lehmann, Rektor der Eichendorffschule findet klare Worte zum Richterspruch: Wenn Schüler genügend Geld haben sich ein Handy zu kaufen, so der Pädagoge, warum sollten sie dann nicht in das ungleich preisgünstigere Reclam-Heftchen investieren können! Manfred Glunk, Rektor des Fürstenberg Gymnasium, schlägt mit seiner Meinung in die gleiche Presche und hält den Richtern vor, eine "Milchmädchenrechnung" aufzustellen. Die Kommunen, dessen ist er sich sicher, werden ihre Mehrkosten auf anderem Weg wieder hereinholen. Auch schaffe man sich, so Glunk, mit den preisgünstigen Bänden doch die Grundlage einer eigenen Bibliothek an. Investiere also über die Schulzeit hinaus.

Das Meinungsbild der Elternschaft ist geteilt. Sabine Wagner, Vorsitzende des Gesamtelternbeirats, schlägt mit ihrer Kritik den Bogen zum Kultusministerium. Dieses, stellt sie fest, solle in Zukunft mehr darauf achten, seine Anforderungen auch erfüllbar zu gestalten. Stundenvorgaben, so Wagner, stehen einem notorischen Lehrermangel gegenüber. Ähnlich seien die Lernmittelkosten nicht Problem der Kommunen, sondern des Landes. Gebe dieses doch die Literaturlisten vor. Folglich müsse das Land auch die Kosten zur Anschaffung übernehmen. Bernhard Vondenbusch, Elternratsvorsitzende des Fürstenberggymnasiums, gibt sich dagegen abwartend. Er will die politische Entwicklung des richterlichen Signals erst abwarten. Immerhin, so Vondenbusch, sei das Urteil noch keine Woche alt. Sicher ist er sich indessen darüber, dass man die Sache im größeren Verbund, das heißt mit dem Gesamtelternbeirat oder gar auf Landesebene angehen müsse. Einen Alleingang des Fürstenberggymnasiums schließt er aus. Auf der nächsten Schulkonferenz will er das Thema ansprechen. Nachdenklicher gibt sich seine Stellvertreterin, Ines Krech. Sie gibt sie zu bedenken: Bei kinderreichen oder sozial schwächeren Familien könnten sich die Ausgaben schon zusammenläppern.



Abkassieren bei Eltern stoppen

Herbert Moser mit Gerichtsentscheidung zur Lernmittelfreiheit zufrieden



Donaueschingen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Herbert Moser hat das Urteil des VGH Mannheim zur Lernmittelfreiheit nachdrücklich begrüßt. Das Gericht hatte die Lernmittelfreiheit und die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen gestärkt und die Haltung der SPD zur Lernmittelfreiheit voll bestätigt.

Moser wertete das Urteil weiter als schallende Ohrfeige für Kultusministerin Schavan und ihre Schul- und Bildungspolitik.

Wurden die Eltern von Schülern in unserer ländlichen Gegend schon von der CDU/FDP-Landesregierung durch die Kürzungen der Zuschüsse bei den Schülerbeförderungskosten überproportional belastet, so Moser, kamen mit der Anhebung der so genannten Bagatellgrenze für Unterrichtsmaterial, unterhalb der Eltern und Schüler selbst für die Lernmittel aufkommen mußten, weiter erhebliche Kosten pro Schuljahr hinzu.

Der Urteilsspruch werde der Landesregierung bei ihrer Neigung, den Eltern und Familien immer weitere Belastungen für die Ausbildung ihrer Kinder aufzubürden, einen Riegel vorschieben. Herbert Moser: "Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern werden schnell einen nennenswerten dreistelligen Betrag sparen können." Nach Berechnungen des Städtetages hatte die Landesregierung durch ihre verfassungswidrige Regelung den Eltern jährliche Kosten in Höhe von rund 60 Millionen Mark für die Beschaffung von Lernmitteln aufgebürdet.

Der SPD-Abgeordnete erinnerte daran, daß die CDU sich noch im Dezember des vergangenen Jahres geweigert hatte, ihre nicht mit der Landesverfassung zu vereinbarende Haltung aufzugeben und den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Lernmittelfreiheit wieder herzustellen, wie dies von der SPD gefordert wurde. Herbert Moser: "Die Zukunftschancen der jungen Menschen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen." Deshalb müsse die Landesregierung die beanstandete Regelung sofort zurückziehen.

Die SPD werde sofort zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die verfassungsrechtlich gesicherte Lernmittelfreiheit in Baden-Württemberg in vollem Umfang wieder zur Geltung verhelfen, erklärte Moser. Hierfür sei es auch erforderlich, unmittelbar nach der Landtagswahl eine Neuregelung der schulischen Finanzlasten zu vereinbaren und dabei die Konsequenzen aus dem Urteilsspruch des VGH einzubeziehen.


Dokumentation aus dem Schwarzwälder Boten / Lokalredaktion Donaueschingen  / Datum: 2-2-01

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